Kanzlei Rechtsanwalt Martens
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Kosten
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich grundsätzlich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren nach dem RVG ergeben sich aus dem Gesetzestext und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil- und arbeitsrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.


Bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung richtet sich das Honorar nach dem Inhalt der Vereinbarung. Für gerichtliche Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarung unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist allerdings möglich.