Ein gut vorbereiteter Prozess beginnt mit dem Versuch der Prozessvermeidung. Lässt sich der Gang zum Gericht gleichwohl nicht vermeiden, bedarf es eines Fachmanns auf dem Gebiet des Prozessrechts zur Bewertung des Prozessrisikos und der sich daraus ableitenden konkreten Vorgehensweise.
Ich vertrete Sie nicht nur vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Gerichte für Arbeitssachen, sondern auch in Schiedsgerichtsverfahren unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Verfahrensordnung.